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Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird in der Regel von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten einberufen. Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates geführt. Die Aufgaben der Bundesversammlung sind:
Bundesversammlung (→ Parlament)
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
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